DIE ARAG ZAHNZUSATZVERSICHERUNG DENTALPRO

Die gesetzlichen Krankenversicherungen schränken ihre Leistungen immer weiter ein. So müssen gesetzlich Versicherte bei Zahnbehandlungen mit hohen Eigenbeteiligungen rechnen. Mit dem ARAG Zahnschutz DentalPro können Sie die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherungen füllen und so hohe Zuzahlungen vermeiden – und erhalten dazu noch eine Spitzenversorgung als Privatpatient. Sie können zwischen den beiden Varianten DentalPro Z70 (mit einer Kostenübernahme von 70%) und DentalPro Z100 (mit einer Gesamtkostenerstattung von bis zu 100% inklusive Zusatzleistungen im Rahmen der Zahnbehandlung).
Die Kostendeckung setzt sich aus den Festzuschüssen der gesetzlichen Krankenkassen und den privatärztlichen Rechnungen zusammen. Diesen Eigenanteil übernimmt der ARAG Zahnschutz DentalPro in vereinbarter Höhe.

Produktdetails der DentalPro Zahnzusatzversicherung:

  • 2 Tarife zur Auswahl:
    • DentalPro Z70: der preiswerte Schutz mit einer Kostenübernahme von 70%
    • DentalPro Z100: der starke Schutz mit einer Gesamtkostenerstattung von bis zu 100%
  • professionelle Zahnreinigung und Versiegelung der Kauflächen (nur DentalPro Z100; 100% Kostenübernahme)
  • Zahnersatz im Rahmen der Kassenleistungen (Prothesen, Brücken, Kronen usw.) (100% Kostenübernahme mit DentalPro Z100)
  • über die Regelversorgung hinausgehender Zahnersatz (Implantate, Onlays, vollverblendete Kronen usw.) (80% Kostenübernahme mit DentalPro Z100)
  • Inlays (Einlagenfüllungen aus Kunststoff, Gold oder Keramik) (80% Kostenübernahme mit DentalPro Z100)
  • Kiefernorthopädie (falls die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistungen erbringt; 80% Kostenübernahme mit DentalPro Z100)
  • Leistungsbegrenzungen:
    • im 1. Jahr: DentalPro Z100 500.- Euro (DentalPro Z70 400,- Euro)
    • im 2. Jahr: DenaltPro Z100 1.000,- Euro (DentalPro Z70 800,- Euro)
    • ab dem 3. Jahr und generell bei Unfällen: unbegrenzt
  • Kostendeckung inkl. der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen
  • kostenlose Nutzung des ARAG Gesundheits-Telefons
  • kostenlose Nutzung des ARAG Rechts-Services