DIE BAUSTEINRENTE DER HANNOVERSCHEN LEBEN

Die Altersvorsorge, die sich Ihrem Leben anpasst

Im Laufe Ihres Lebens verändern sich Ihre Wünsche und Bedürfnisse immer wieder aufs Neue. Deshalb ist es auch oft problematisch, bereits in jungen Jahren die richtige Wahl der Altersvorsorge zu treffen. Mit der Bausteinrente der Hannoverschen Leben können Sie Ihre private Altersvorsorge jederzeit individuell an Ihre Lebenssituation und –planung anpassen. Ob Sie nun heiraten, Kinder bekommen oder Ihre berufliche Situation sich ändert – so können Sie auch größeren Veränderungen in Ihrem Leben mit der Gewissheit begegnen, dass Ihre Altersvorsorge der neuen Situation problemlos angepasst werden kann und Ihnen so immer den optimalen Versicherungsschutz fürs Alter gewährleistet.

„Bauen“ Sie sich Ihren optimalen Versicherungsschutz

Die Basis Ihrer Rentenversicherung bildet die Altersrente. Diese kann um weitere Bausteine gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit und die Versorgung Ihrer Familie im Todesfall ergänzt werden. Die Bausteine können gleich bei der Beantragung abgeschlossen oder später ergänzt werden. Natürlich können diese auch jederzeit wieder abgewählte werden, wenn Sie sie nicht mehr benötigen. Der Abschluss der Bausteine ist mit einer Gesundheitsprüfung verbunden.
Für die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen im Todesfall können Sie entweder eine Rentengarantiezeit oder eine Hinterbliebenenrente abschließen. Die Rentengarantiezeit schmälert zwar Ihre Rente geringfügig, hat aber einen entscheidenden Vorteil: Sollte Ihnen etwas zustoßen, wird die Rente bis zum vereinbarten Zeitpunkt an Ihre Angehörigen ausgezahlt. Die Hinterbliebenenrente wird nach Ihrem Tod in vereinbarter Höhe an die mitversicherte Person bis an deren Lebensende weitergezahlt und sichert diese so rundum ab. Eine besonders sinnvolle Ergänzung ist der Berufsunfähigkeitsschutz: Sollten Sie berufsunfähig werden, übernimmt die Hannoversche Leben die weiteren Beitragszahlungen für Ihre Bausteinrente. Zusätzlich können Sie eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente mitversichern.
Sie können sich entscheiden, ob Sie Ihre Versicherungsbeiträge als laufende Zahlungen oder einmalig als einen größeren Betrag leisten wollen. Zusätzlich können Sie Ihr späteres Rentenniveau durch Zuzahlungen in beliebiger Höhe (mindestens 200,- Euro) jederzeit erhöhen. Mit einer dynamischen Beitragsanpassung lässt sich Ihre Bausteinrente ganz einfach Ihrem steigenden Vorsorgebedarf anpassen. Und auch wenn Sie einmal in eine finanzielle Schieflage geraten, bleibt die Bausteinrente flexibel: Sie können Ihre Beiträge einfach reduzieren oder Ihren Vertrag vorrübergehend beitragsfrei stellen – die Zahlungen können Sie innerhalb von zwei Jahren wieder aufnehmen.
Was die Hannoversche Leben über die garantieren Rentenzahlungen hinaus erwirtschaftet, kommt Ihnen als Gewinnverwendung im Rentenbezug zugute. Zum Rentenbeginn können Sie selbst entscheiden, ob Sie diese Zuschüsse in dynamischer oder flexibler Form ausbezahlt bekommen möchten. Die flexible Gewinnrente beginnt bereits von der ersten Rentenzahlung an auf einem höheren Niveau und bleibt bei gleichbleibend hoher Gewinnbeteiligung unverändert. Jedoch wird die Höhe je nach Überschussbeteiligung angepasst und erhöht oder vermindert Ihre Gesamtrente. Diese kann bei geringen Überschüssen bis auf die Garantierente sinken. Diese Form der Gewinnrente ist dann zu empfehlen, wenn Sie eine verstetigte Rentenzahlung bevorzugen und auf die Garantie des einmal erreichten Rentenniveau verzichten können. Die dynamische Gewinnrente beginnt zwar auf einem niedrigeren Niveau, steigt jedoch abhängig vom Jahresüberschuss Jahr für Jahr an. Ein einmal erreichtes Niveau wird für die weitere Laufzeit garantiert. Diese Form der Auszahlung ist besonders geeignet, wenn Sie mit steigenden Lebenshaltungskosten im Alter rechnen.

Sichern Sie sich die Steuervorteile der privaten Rentenversicherung

Die Bausteinrente unterliegt den Besteuerungsregelungen der privaten Rentenversicherung. Aus diesem Grund wird die Rentenzahlung nur in Höhe des jeweiligen Ertragsanteils bei Rentenbeginn steuerpflichtig. Dies bedeutet für Sie, dass abhängig von Ihrem Renteneintrittsalter nur ein bestimmter Teil der monatlichen Rente als Einkommen zu versteuern ist. Wenn Sie beispielsweise mit 65 Jahren in Rente gehen, beträgt der Steuersatz nach heutigem Steuerrecht nur 18% (pro 1.000,- Euro Rente müssen nur 180,- Euro als Einkommen versteuert werden). Lassen Sie sich Ihre Rente als einmalige Kapitalabfindung auszahlen, werden nur die Erträge aus der Versicherung besteuert. Bei Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr und mindestens 12 Jahren Laufzeit bleiben 50% dieser Erträge steuerfrei.

Blicken Sie Ihrem Ruhestand sorglos entgegen

Der Einstieg ins Rentenalter stellt den Beginn eines neuen Lebensabschnitts und somit oft große Veränderungen Ihrer Lebenssituation dar. Damit Sie zu Beginn dieses neuen Lebensabschnitts Ihren Ruhestand auch genießen und evtl. auch mit einer größeren Anschaffung einleiten können, ist bei der Bausteinrente die Auszahlung Ihres Kapitals neben einer lebenslangen monatlichen Rente auch als einmaliger Betrag möglich. Den Beginn der Rentenzahlungen können Sie frei wählen. Das höchstmögliche Renteneintrittsalter liegt bei 80 Jahren. Zwar legen Sie bei Vertragsabschluss grundsätzlich fest, ab wann Sie Rentenzahlungen beziehen möchten. Ab dem 60. Lebensjahr können Sie aber auch vorzeitig Leistungen aus Ihrer Bausteinrente in Anspruch nehmen, z.B. bei einer Altersteilzeitarbeit oder einem Vorruhestand. Aber auch eine spätere Auszahlung ist problemlos möglich: Mit der beitragsfreien, maximal fünfjährigen Verfügungsphase haben Sie freien Gestaltungsspielraum, wenn Ihre Rentenzahlungen erst später starten sollen.

Fakten Bausteinrente:

  • flexible Altersvorsorge
  • Altersrente erweiterbar um:
    • Berufsunfähigkeitsschutz
    • Rentengarantiezeit
    • Hinterbliebenenrente
  • Versicherungsbeiträge wahlweise als laufende Zahlungen oder als einmaligen Betrag
  • Zuzahlungen in beliebiger Höhe (mind. 200,- Euro) jederzeit möglich
  • wahlweise flexible oder dynamische Gewinnrente
  • Auszahlung wahlweise als lebenslange monatliche Rente oder als einmaligen Betrag
  • Rentenzahlungsbeginn frei wählbar