Das „Double Opt In“ gehört zu den Opt-In-Verfahren. Beim Opt-In-Verfahren trägt sich ein Interessent in eine Abonnentenliste ein und stimmt mit diesem Eintrag dem Empfang von E-Mails oder SMS-Nachrichten zu. Das Double Opt In-Verfahren verlangt eine Rückbestätigung durch den Einträger in diese Liste. Häufig erfolgt diese Rückbestätigung mittels einer E-Mail mit Bitte um Bestätigung der Kontaktadresse. Ist das Double Opt In tatsächlich vom Empfänger erwünscht, so wird die Adresse sicher bestätigt, im gegenteiligem Fall genügt in der Regel die Ignoranz der Double Opt In-Bestätigung.