Im Gegensatz zu den anderen Rechtsgebieten hat das Internetrecht unterschiedliche Besonderheiten. Eine Besonderheit ist, dass das Internetrecht kein eigenes Rechtsgebiet ist, sondern sich aus verschiedenen Rechtsgebieten zusammensetzt. Das sind zum Beispiel das Urheberrecht, Strafrecht, internationales Privat- und Zivilrecht, Medienrecht, Kommunikationsrecht und noch weitere. Dem Gesetzgeber und der Rechtssprechung werden durch die Dynamik und die Geschwindigkeit, das Internetrecht einige Schwierigkeiten entstehen, als in den anderen Bereichen. Im Jahre 1990 musste auch das Handeln im Internet eine rechtliche Regelung besitzen. So entstand das Internetrecht.