Das Markenschutzgesetz, welches offiziell als "Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen" bezeichnet wird, dient dem Schutz von Marken, Bezeichnungen und geografischen Herkunftsangaben. Das Markenschutzgesetz beinhaltet den wichtigen Aspekt, dass schutzfähige Marken unterscheidbar sein müssen und nicht gegen das geltende Recht verstoßen dürfen. Nach dem Markenschutzgesetz fallen unter den Begriff der Schutzfähigkeit zum Beispiel persönliche Namen, Abbildungen oder Form- und Farbzusammenstellung eines Produktes.