Bei der Abrechnungsform Pay per Visit, die man übersetzt auch als Bezahlung pro Besuch bezeichnen kann, entstehen die Kosten für den Werbenden erst bei Besuch eines Kunden auf der beworbenen Website. Die Seite kann dabei durch einen Link oder ein Werbebanner beworben werden. Bei Pay per Visit ist zu beachten, dass automatisierte Aufrufe, z.B. durch den Spider einer Suchmaschine, herausgefiltert werden können, damit diese nicht in die Abrechnung übernommen werden. In der Praxis sieht es zumeist so aus, dass man zum Beispiel auf seiner eigenen Homepage verschiedene Banner oder Links einbindet, und derjenige, der hinter den Links oder Bannern steht dem Inhaber der Homepage einen bestimmten Cent-Betrag dafür zahlt, wenn jemand auf diesen Link oder das Banner klickt. Das Pay per Visit basiert also auf der so genannten Click-Rate.